Wellness

Zeit für mich!

Die ambulante Rehabilitation für Privat- und Beihilfeversicherte als Behandlungsform besteht aus mehreren, individuell abgestimmten Therapien.

EAP

Die EAP als ambulante Rehabilitationsform besteht aus mehreren, individuell abgestimmten Therapien.
Das Nachsorgekonzept T-RENA ist ein gerätegestütztes Training in der Gruppe. Als Ziel ist definiert, dass sowohl die erreichten Reha-Ziele im Hinblick auf Beweglichkeit, Koordination, Kraft, Ausdauer und Schmerzreduktion ...

Betriebliche Gesundheitsförderung

Betriebliche Gesundheitsförderung ist ein Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Dabei umfasst betriebliche Gesundheitsförderung gemeinsame Maßnahmen von Gesellschaft, Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Förderung von Faktoren, die die Gesundheit und das Wohlbefinden trotz hoher Arbeitsbelastung fördern können.

Dazu zählen Maßnahmen wie beispielsweise das Etablieren eines gesundheitsgerechten Führungsstils, aktive Stressbewältigung und Stressprävention oder das Schaffen einer bewegungsfördernden Arbeitsumgebung. Insbesondere in einer sich verändernden Arbeitswelt mit hohen Anforderungen können sie hierbei aktiv mitwirken und folgende positive Effekte generieren:

  • Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Kompetenzen ihrer Mitarbeiter
  • Senkung der Erkrankungsrisiken von Beschäftigte und Sicherung der langfristigen Arbeitsfähigkeit
  • Stärkung des Wohlbefindens, der Motivation und Einsatzbereitschaft
  • Imagegewinn für das Unternehmen


Steuerlicher Vorteil:

Seit dem 1. Januar 2008 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit zudem steuerlich unterstützt.
Bis zu 600 Euro kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen.
Die steuerliche Förderung ist also möglich für:

  • von der ZPP zertifizierte Leistungsangebote zur verhaltensbezogenen Prävention im Sinne des § 20 Absatz 4 Nr. 1 und Absatz 5 SGB V
  • sonstige nicht zertifizierungspflichtige verhaltensbezogene Maßnahmen, wie z.B. die „Bewegte Pause“


Unser Angebot für Sie:

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