Prävention  -  §20

Ungesunde Lebensgewohnheiten (z.B. Bewegungsmangel oder ungesunde Ernährung) begünstigen die Entstehung von Erkrankungen, dies ist aber änderbar.  Deshalb setzen die gesetzlichen Krankenkassen auf Prävention, der Staat fördert dazu die Durchführung von Präventionskursen (§20 SGB V).

Die Teilnehmer müssen mindestens 80 % der Kursstunden absolviert haben, damit eine Bescheinigung ausgestellt werden darf. Diese Bescheinigung wird bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht, die dann die Kursgebühren anteilig erstattet (in der Regel 75% -90%).

Autogenes Training zur Entspannung

Progressive Muskelrelaxation nach Jacobsen

Rückengesundheit am Gerät

Rückenschule

Stressbewältigung im Alltag

Sturzprävention