- Die T-Rena muss innerhalb einer Frist von 4 Wochen, spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Rehabilitationsmaßnahme begonnen werden.
- Die Therapiemaßnahme darf maximal 4 Wochen (mit Begründung) unterbrochen werden.
- Die T-Rena Maßnahme muss innerhalb von 6 Monaten, bzw. einer Frist von 12 Monaten bei einer Verlängerung, abgeschlossen werden.