Ihre Behandlung beruht auf einer Verordnung Ihres behandelnden Arztes. Egal ob Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Sporttherapie, die Gültigkeit eines Rezeptes richtet sich nach Ihrem Kostenträger. Sollten Sie ein Rezept über Ihre Krankenkasse erhalten, ist dies 14 Tage gültig (einschließlich Feiertage und Wochenende).
Nach Arbeitsunfällen erhalten Sie ein Rezept über Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie über Ihre Berufsgenossenschaft. Hier müssen Sie die Behandlung innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung beginnen, da die Gültigkeit sonst verfällt.
Sollten Sie Beihilfe oder in einer privaten Krankenversicherung integriert sein, so besteht keine Frist, um mit der Therapie zu beginnen.