Wellness

Zeit für mich!

Die ambulante Rehabilitation für Privat- und Beihilfeversicherte als Behandlungsform besteht aus mehreren, individuell abgestimmten Therapien.

EAP

Die EAP als ambulante Rehabilitationsform besteht aus mehreren, individuell abgestimmten Therapien.
Das Nachsorgekonzept T-RENA ist ein gerätegestütztes Training in der Gruppe. Als Ziel ist definiert, dass sowohl die erreichten Reha-Ziele im Hinblick auf Beweglichkeit, Koordination, Kraft, Ausdauer und Schmerzreduktion ...

Ambulante Rehabilitation

Indikationen

  • Unfall und Sportverletztungen
  • Arthroskopien
  • Stationäre oder ambulante Operationen
  • Verletzungen des Bandapperates
  • Akute, nicht operative Bandscheibenschäden
  • Hüft-, Knie-, Bandscheiben- und Schulteroperationen
  • Erkrankungen der Wirbelsäule
  • Erkrankungen des gesamten Stütz- und Bewegungsapperates

 

Die EAP ist eine ambulante Rehabilitationsform, die aus mehreren, individuell abgestimmten, Therapien besteht

Ambulante Rehabilitation =

  • Umfassende Rehabilitationstherapie, ambulant ohne Koffer, auch berufsbegleitend.
  • Unsere hochqualifizierten Therapeuten begleiten Sie bei Ihrer mehrstündigen Therapie.
  • Optimierung Ihrer Behandlung durch medizinisches Training an modernsten Geräten.
  • Individueller Therapieplan nach ärztlicher Diagnose.
  • Nach Diagnose durch den überweisenden Arzt wird für Sie ein individuelles medizinisch-therapeutisches Behandlungsprogramm erstellt.
  • Ihr Vorteil dabei: Sie schlafen zu Hause und sind auch am Wochenende und an Feiertagen in Ihrer häuslichen Umgebung.

 

Dauer

Die ambulante Reha dauert max. 3 Stunden zuzüglich der Fahrzeit, für welche gerne der Fahrdienst in Anspruch genommen werden darf (kostenpflichtig).

 

Der Weg Ihrer Zuweisung

Direkt auf Verordnung Ihres Facharztes für Allgemeinmedizin, Orthopäden, Unfallchirurgen, Facharztes für RehaMedizin, Krankenhausarztes sowie Ihres Klinikarztes.

  • Kostenträger 
  • Berufsgenossenschaften 
  • Bundeswehr 
  • Beihilfe 
  • Privatkassen 
  • Selbstzahler

 

Beantragung

für Kostenträger und Berufsgenossenschaftspatienten

Die Verordnung in Form einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung kann Ihnen Ihr Facharzt für Orthopädie, Facharzt für Allgemeinmedizin, der Facharzt für Chirurgie, der Facharzt für Physikalische Medizin und der Krankenhausarzt bzw. Ihr Klinikarzt ausstellen. Nach einer ausführlichen Prüfung Ihrer Verordnung stellt das Rehazentrum den Antrag auf Kostenübernahme bei den Kostenträgern bzw. der Berufsgenossenschaft. Nach erteilter Kostenübernahme erfolgt umgehend der Beginn der ambulanten Reha / EAP